Ein gültiger Adressnachweis muss eine Wohnadresse angeben, kein Postfach. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Genehmigung, wenn Sie nur ein Postfachdokument haben:
Reichen Sie einen weiteren amtlichen Ausweis mit Ihrer Wohnadresse ein, oder
Beschaffen Sie ein offizielles Schreiben von einer der folgenden Stellen:
Bankleiter
Amtsrichter eines Bezirksgerichts
Vermieter der gemieteten Wohnung, in der Sie wohnen
Zoll- oder Einwanderungsbeamter
Notar
Polizeibeamter oder Kommandant
Buchhalter, der Mitglied einer Buchhaltervereinigung ist
Das Schreiben muss:
Angeben, dass Ihr Land/Ihre Region kein Wohnadressen-System hat, und/oder
Ihre tatsächliche Wohnadresse bestätigen.
